1. Anmeldung, Reisebestätigung 

Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende nana tours GmbH den Abschluss eines Reisevertrags für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer an. Die Reiseanmeldung erfolgt auf der Grundlage der Reiseausschreibung und der ergänzenden Informationen der nana tours GmbH für die jeweilige konkrete Reise - soweit diese dem Kunden vorliegen - und wird mit dem Eingang bei nana tours GmbH verbindlich. Der Vertrag kommt durch den Zugang der schriftlichen Bestätigung der nana tours GmbH zustande.

Reisevermittler, insbesondere Reisebüros, und Leistungsträger, z.B. Hotels und Beförderungsunternehmen, sind von nana tours GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von nana tours GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 

Orts- und Hotelprospekte, die nicht von nana tours GmbH herausgegeben wurden, sind für nana tours GmbH und ihre Leistungspflicht nicht verbindlich, sofern sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Vertragsinhalt gemacht werden.

nana tours GmbH unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

nana tours GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde nana tours GmbH mit der Besorgung kurzfristig beauftragt hat. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich.

nana tours GmbH empfiehlt den Kunden, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren und verweist auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln.

Da Zoll- und Devisenvorschriften in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt werden, empfiehlt nana tours GmbH den Kunden, sich hierüber genau zu informieren und die Vorschriften unbedingt zu befolgen.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Rücktransportkostenversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. nana concepts GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, Rücktransportkostenversicherung sowie weitergehender Versicherungen (Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung, Auslandskrankenversicherung, Reiseunfallversicherung).

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Reise möglich. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist ein Versicherungsabschluss nur am Buchungstag oder spätestens am folgenden Werktag möglich. Ist die Versicherungsprämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles noch nicht bezahlt, so ist die Versicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei.

 

2. Zahlung, Reiseunterlagen 

Zahlungen auf den Reisepreis müssen erst nach Aushändigung eines
Sicherungsscheines gemäß § 651 k III BGB geleistet werden. Mit Vertragsabschluss kann nana concepts GmbH gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung verlangen, die in der Regel 15% des Reisepreises beträgt, mindestens jedoch 50 Euro pro Person. Die Restzahlung wird spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde.

Die Zahlungen können bar oder per Überweisung getätigt werden. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bei Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis gegen Aushändigung der voll-ständigen Reiseunterlagen inkl. Sicherungsschein sofort zahlbar.

Der Kunde hat nana tours GmbH zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von nana tours GmbH mitgeteilten Frist erhält.

 

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Reisekatalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Den Wünschen der Reisenden nach Sonderleistungen, die nicht im Prospekt ausgedruckt sind, bemüht sich nana tours GmbH nachzukommen. Sonderwünsche sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich von nana concepts GmbH schriftlich bestätigt werden.

Ist eine Reise mit Halbpension ausgeschrieben, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern in der Reisebeschreibung nichts anderes angegeben ist.

 

4. Leistungsänderungen

Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags (z.B. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von nana tours GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

nana tours GmbH ist verpflichtet, den Kunden über erhebliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu unterrichten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenlos von dem Reisevertrag  zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,  sofern nana tours GmbH eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Reiseangebot anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Unterrichtung durch nana tours GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.

 

5. Preisänderungen

Sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen, behält sich nana tours GmbH vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis nachträglich in dem Umfang zu erhöhen, wie sich eine nachweisbare und erst nach Vertragsabschluss konkret eingetretene Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Eine solche Preiserhöhung ist in jedem Falle auf maximal 5% des Gesamtreisepreises begrenzt und nur in der Höhe zulässig, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben direkt auf den Beförderungskosten- oder Abgabenanteil im Gesamtreisepreis des Kunden auswirkt.

Eine nach dieser Bestimmung zulässige nachträgliche Änderung des Reisepreises hat nana tours GmbH dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem jeweiligen Preiserhöhungsgrund zu erklären. Eine Preiserhöhung kann spätestens bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin (Zugang beim Kunden) verlangt werden. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% des Gesamtreisepreises ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern nana tours GmbH eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Reiseangebot anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung einer Preiserhöhung durch nana tours GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.

 

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei nana tours GmbH. Sofern die Reise bei einem Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, dies in schriftlicher Form zu tun.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, ohne eine Ersatzperson gestellt zu haben, oder tritt er die Reise nicht an, kann nana tours GmbH, sofern der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle des Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und eigenen Aufwendungen verlangen. nana tours GmbH berechnet diesen Entschädigungsanspruch gestaffelt nach der zeitlichen Nähe des Rücktritts zu dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn pauschal in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis.

Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittskosten können Sie daher unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, der nana tours GmbH nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

b) nana tours GmbH nimmt Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft bis zu 21 Tage vor Reisebeginn entgegen; ein Anspruch des Kunden auf solche Änderungen besteht jedoch nicht. Soweit Umbuchungen noch durchgeführt werden können, berechnet nana concepts GmbH hierfür eine Umbuchungsgebühr von 30 Euro.

Umbuchungswünsche, die später als am 21. Tag vor Reiseantritt angezeigt werden, können leider nicht mehr realisiert werden, sofern hiermit nicht lediglich geringfügige Kosten verbunden sind. Ab diesem Zeitpunkt ist lediglich der Rücktritt vom Reisevertrag unter Berechnung der pauschalierten Rücktrittskosten wie in Ziffer 6. a) aufgeführt und verbunden mit einer Neuanmeldung zu der gewünschten Reise möglich.


c) Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn dies nana tours GmbH mitgeteilt wird. nana tours GmbH kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Reiseanmelder mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten in Höhe von mindestens 30 Euro pro Person.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

nana tours GmbH kann nach Reiseantritt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch nana tours GmbH vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder wenn sich der Reisende in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

 

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht absehbarer höherer Gewalt (z. B. durch innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekün-digt, so kann nana tours GmbH für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist nana tours GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reisenden und nana tours GmbH je zur Hälfte zu tragen. Die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

 

9. Gewährleistung/Minderung/Schadensersatz

a) Sollte nana tours GmbH die Reise nicht vertragsgemäß erbringen, kann der Reisende zunächst Abhilfe verlangen. Er ist jedoch verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich nach seinem Auftreten der nana tours GmbH anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige schuldhaft, dann tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eine Mängelanzeige ist nur dann nicht erforderlich, wenn sie erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Die Anzeige ist an die örtliche Reiseleitung oder die Hauptniederlassung unter nachfolgender Adresse zu richten: nana tours GmbH, Flughafen Saarbrücken · 66131 Saarbrücken, Tel. 06851-912161, Telefax 06851-912162, E-Mail: reservierung@nana-tours.de.

b) Sofern ein Kunde den Reisevertrag infolge eines Reisemangels im Sinne des § 615 c BGB wegen  erheblicher Beeinträchtigung der Reise oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit gemäß § 615 e BGB kündigen will, hat er nana tours GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von nana tours GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

c) Unbeschadet der Minderung oder Kündigung kann der Reisende Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den nana concepts GmbH nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er nana tours GmbH auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

 

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von nana tours GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,

(1) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder

(2) soweit nana tours GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Bei Sachschäden ist die Haftung des Veranstalters aufgrund von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf 4.100 Euro je Reisendem und Reise beschränkt; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Gegebenenfalls über diese Beschränkung hinausgehende Ansprüche aufgrund von Internationalen Abkommen, beispielsweise Ansprüche im Zusammenhang mit dem Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen, bleiben hiervon unberührt.

nana tours GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet worden sind, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von nana tours GmbH sind. Die Haftung von nana tours GmbH für eigene Leistungen, z.B. die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort sowie Zwischenbeförderungen und die Unterbringung während der Reise, und die Haftung für von nana tours GmbH zu verantwortenden Verletzungen von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten wird von dieser Regelung nicht erfasst.

 

11. Informationen über ausführende Luftfahrtunternehmen

Sofern die Reise Flugbeförderungsleistungen einschließt, ist nana tours GmbH nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 vom 14. Dezember 2005) verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist nana tours GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald nana tours GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden informieren.

Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss nana tours GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so schnell wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die „Black List" kann auf der Internetseite der Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission - http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm - eingesehen werden.

 

12. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber nana tours GmbH unter der oben unter Ziffer 9. a) angegebenen Anschrift erfolgen.

Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.

Für Ansprüche wegen Gepäckschäden, Gepäckverlust und Verspätung in der Auslieferung von Gepäck im Zusammenhang mit Flügen verweisen wir auf die Bestimmungen in der nachfolgenden Ziffer 13.  

Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und nana tours GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

13. Gepäckbeschädigung, -verlust und -verspätung

Bei Flugreisen empfiehlt nana tours GmbH, Schäden am Gepäck oder Gepäckverlust oder Verspätungen in der Auslieferung von Gepäck unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels der vorgesehenen Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften können Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung  unverzüglich, jedenfalls binnen 7 Tagen, und bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der nana tours GmbH anzuzeigen.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und nana tours GmbH unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Dies gilt darüber hinaus auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Soweit bei Rechtsstreiten zwischen dem Kunden und nana tours GmbH im Ausland für die Haftung von nana tours GmbH dem Grunde nach ausländisches Recht zur Anwendung kommt, gilt gleichwohl bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht.

Der Gerichtsstand für Klagen gegen nana tours GmbH ist Saarbrücken, Deutschland. Für Klagen von nana tours GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.


Diese Bestimmungen gelten nicht,

(1) soweit sich aus zwingenden Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und nana tours GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

(2) soweit auf den Reisevertrag anwendbare zwingende Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für diesen günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.